AGB Geschäftsbereich Oberflächenreinigung- und Versiegelung

für Reinigungs- und Versiegelungsarbeiten

ABC Autoglas Europe GmbH

Geschäftsbereich Oberflächenversiegelung

Konrad-Zuse-Straße 16, 66459 Kirkel

Vertreten durch: Marc Pfaff und Markus J. Schmidt

Handelsregister: HRB 3541

USt-IdNr.: DE 81 21 23 429

Telefon: +49 6841 984800

E-Mail: info@surface-protect.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Versiegelungsarbeiten zwischen der ABC Autoglas Europe GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Mindestauftragswert

Die Mindestfläche für Aufträge beträgt 100 qm. Kleinere Flächen können nach vorheriger Absprache durchgeführt werden, wobei eine Aufwandspauschale berechnet wird.

(2) Angebot und Musterfläche

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Vor Auftragserteilung wird eine Musterfläche angelegt, die dem Kunden zur Beurteilung der zu erwartenden Reinigungs- bzw. Versiegelungsleistung dient und als verbindliche Referenz für die spätere Ausführung gilt. Die Musterfläche ist kostenfrei und verpflichtet nicht zur Auftragserteilung. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragserteilung nach Prüfung der Musterfläche zustande.

(3) Materialbedingte Abweichungen

Aufgrund unterschiedlicher Untergründe, Materialzustände oder Verwitterungsgrade kann das Reinigungsergebnis auf der Gesamtfläche technisch bedingt leicht von der Musterfläche abweichen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie das Gesamtergebnis nicht erheblich beeinträchtigen.

3. Preise und Leistungsvoraussetzungen

(1) Preisgestaltung

Die Preise sind Komplettpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und umfassen Anfahrt, Arbeitszeit, Reinigungsmittel sowie — sofern erforderlich — Steiger oder Gerüst. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die zu behandelnden Flächen frei und ohne besondere Erschwernisse zugänglich sind.

(2) Zugänglichkeit und Zusatzarbeiten

Ist die Zugänglichkeit eingeschränkt (z. B. durch Bewuchs, enge Wege, blockierte Bereiche, fehlende Zufahrten oder bauliche Hindernisse), können zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Diese werden dem Kunden vor Ort erläutert und nur nach ausdrücklicher Zustimmung und Vereinbarung eines Zusatzpreises ausgeführt. Der Kunde verpflichtet sich, die zu behandelnden Bereiche vor Beginn der Arbeiten frei zugänglich zu machen und Hindernisse zu entfernen.

(3) Wasseranschluss bei Dachreinigung

Für Dachreinigungen ist vom Kunden ein funktionsfähiger Außenwasseranschluss mit ausreichendem Wasserdruck bereitzustellen. Ist dies nicht möglich oder muss Wasser auf andere Weise beschafft werden, werden die entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet.

(4) Technische Durchführbarkeit

Sollte eine Reinigung oder Versiegelung aufgrund örtlicher Gegebenheiten technisch nicht möglich, nicht sicher durchführbar oder nach fachlicher Einschätzung nicht zielführend sein, besteht keine Verpflichtung zur Durchführung. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Teilleistungen werden nach Aufwand vergütet.

4. Wirkung der Reinigung und Witterungsschutz

(1) Wirkungsweise und Entwicklungsprozess

Die Wirkung des aufgetragenen Reinigungsmittels entfaltet sich selbsttätig über einen biologischen Prozess und ist abhängig von den Witterungsbedingungen. Erste sichtbare Veränderungen treten nach wenigen Tagen ein. Das endgültige Reinigungsergebnis entwickelt sich üblicherweise innerhalb von 1 bis 4 Wochen. Dieser Prozess ist technisch nicht beschleunigbar.

(2) Trockenzeit und Witterungsschutz

Für die fachgerechte Wirkung des Reinigungsmittels ist nach der Behandlung eine durchgehende Trockenzeit von mindestens 24 Stunden erforderlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass in diesem Zeitraum keine Bewässerung, Gartenarbeiten, Reinigungsarbeiten oder sonstige Feuchtigkeitseinwirkungen stattfinden.

Kommt es innerhalb dieser 24-Stunden-Frist zu witterungsbedingten Niederschlägen, die das Reinigungsergebnis beeinträchtigen, führt der Auftragnehmer eine kostenlose Nachbehandlung der betroffenen Bereiche durch. Dies gilt nicht bei vom Kunden zu vertretenden Feuchtigkeitseinwirkungen (z. B. Gartenbewässerung, Reinigungsarbeiten).

(3) Temporäre optische Effekte

Nach dem Auftragen kann es vorübergehend zu einer verstärkten Sichtbarkeit vorhandener Verschmutzungen, zu Laufspuren oder Farbveränderungen kommen. Dies ist ein normaler Bestandteil des Reinigungsprozesses und verschwindet im Verlauf der natürlichen Entwicklung. Material- oder altersbedingte Farb- und Helligkeitsunterschiede sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Zahlung bei Reinigungsarbeiten

Die Vergütung für Reinigungsarbeiten wird in drei Teilbeträgen fällig:

• 30 % nach Abschluss der Reinigungsarbeiten (vollständige Behandlung der vereinbarten Flächen)

• 50 % vier Wochen nach Abschluss der Arbeiten

• 20 % nach Freigabe durch den Kunden, spätestens jedoch sechs Wochen nach Abschluss der Arbeiten

(2) Zahlung bei Versiegelungsarbeiten

Die Versiegelung wird mit 100 % der Vergütung nach vollständigem Abschluss der Arbeiten berechnet und ist sofort fällig.

(3) Allgemeine Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

6. Freiwillige Garantie

(1) Garantieumfang

Der Auftragnehmer gewährt eine freiwillige Garantie von 5 Jahren auf die Wirksamkeit der durchgeführten Reinigungs- und Versiegelungsarbeiten. Die Garantie umfasst eine kostenfreie Nachbehandlung, wenn innerhalb dieses Zeitraums eine erneute organische Verschmutzung (z. B. Algen, Moos, Grünbelag) auftritt, die unter normalen Standortbedingungen nicht zu erwarten wäre. Maßstab für die Reinigungsleistung ist die freigegebene Musterfläche.

(2) Ausschlüsse von der Garantie

Von der Garantie ausgenommen sind Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf:

• außergewöhnliche Standortbedingungen wie dauerhafte Feuchtigkeit, extreme Beschattung, ungünstige Ausrichtung (z. B. Nordseiten ohne direkte Sonneneinstrahlung), direkte Nähe zu Bäumen, Hecken oder anderen Bewuchsquellen

• Verschmutzungen, die technisch nicht verhindert werden können (z. B. Pollen, Staub, Industrieabgase, Vogelkot, Laub, Erde, Ablagerungen durch Bewässerung oder Gartenarbeiten)

• bauliche oder materialbedingte Ursachen (z. B. Risse, abplatzender Putz, poröse Oberflächen, Vorschäden am Untergrund)

• unsachgemäße Nachbehandlung, Reinigung mit aggressiven Mitteln oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte

(3) Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

Diese freiwillige Garantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein. Gesetzliche Mängelansprüche bleiben unberührt.

7. Haftung

(1) Haftung für Schäden

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Für solche Schäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Ausschluss der Haftung für bestimmte Umstände

Keine Haftung besteht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

• Vorschäden, Materialermüdung, marode oder ungeeignete Untergründe, die bei üblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren

• lose Putz-, Fassaden- oder Dachbereiche, die sich im Zuge der Reinigung lösen

• konstruktive Mängel, unsachgemäße Vorarbeiten Dritter oder nicht fachgerechte bauliche Ausführung

• Nichteinhaltung der 24-stündigen Trockenzeit durch den Kunden (z. B. durch Bewässerung, Gartenarbeiten)

• normale Abnutzung, Alterung oder Verwitterung der behandelten Oberflächen

(4) Gesetzliche Gewährleistung

Die vorstehenden Haftungsregelungen lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

8. Widerrufsrecht, Terminverschiebung und Absagen

(1) Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB zu. Eine separate Widerrufsbelehrung wird dem Kunden bei Vertragsschluss übergeben. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und die Leistung vollständig erbracht wurde (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei teilweiser Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist schuldet der Kunde Wertersatz nach § 357 Abs. 8 BGB.

(2) Terminverschiebung

Terminverschiebungen sind bis 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Der Kunde wird gebeten, Änderungswünsche so frühzeitig wie möglich mitzuteilen.

(3) Kurzfristige Absagen

Bei Absagen unter 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % des Auftragswertes berechnet werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder die Zugänglichkeit nicht gewährleistet ist, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Erneute Anfahrten werden gesondert berechnet.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website www.surface-protect.de einsehbar ist und dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt wird.

10. Schlussbestimmungen

(1) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Februar 2026